Beratungsförderung / Zuschuss Niedersachsen
Über das RKW Nord können folgende Zuschüsse zu Unternehmensberatungen für KMU-Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Existenzgründer beantragt werden:
| 1. | Ziel-2-Förderungen* (Unternehmen muss im Ziel-2-Fördergebiet liegen) | |
|---|---|---|
| max. 20 Tagewerke (für bestehende Unternehmen Modul II u. III.) |
400,- € / TW | |
| max. 20 Tagewerke (Businessplanerstellung Existenzgründer Modul I.) | 400,- € / TW |
* Die Europäische Union fördert im Rahmen des Ziel-2- Strukturfonds auch externe Beratungsleistungen und innerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen in den dort definierten strukturschwachen Gebieten Niedersachsens. Das Projekt besteht aus folgenden Modulen:
I. Existenzgründung Männer/Frauen, Unternehmensnachfolge:
II. Immaterieller Leistungstransfer
III. Integrierte Managementsysteme
Die Beratungsinhalte entsprechen den an anderer Stelle dargestellten Landesprojekten; in den Modulen II. und III. sind auch innerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen förderfähig. Die Förderung ist auf jeweils 20 Tage pro Projektmodul und Jahr begrenzt; das Tageshonorar kann mit bis zu € 400,- gefördert werden. Förderfähig sind Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 40 Millionen Euro. Der maximale Zuschuss pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren beträgt € 25.000,-.
| 2. | Beratung zur Existenzgründung, Existenzaufbau und Betriebsnachfolge | |
|---|---|---|
| max. 7 Tagewerke vor der Gründung | 400,- €/TW | |
| max. 7 Tagewerke bis 7 Jahre nach der Gründung | 400,- €/TW |
Wer in Niedersachsen in die unternehmerische Selbstständigkeit starten will, braucht neben seiner fachlichen Qualifikation ein überzeugendes, ausgereiftes Konzept: Mit welchen Produkten oder Leistungen wollen Sie auf welchen Märkten und in welcher Betriebs-/Rechtsform tätig werden? Die konzeptionelle Vorarbeit mit Hilfe von Experten fließt ein in einen schlüssigen Business-Plan und hilft, spätere Risiken zu minimieren. Externe Beratung ist ein Schlüssel zum Erfolg.
Das Land Niedersachsen stellt dafür einen Zuschuss in Höhe von € 400,- für Existenzgründer bzw. Existenzgründerinnen pro Tag zur Verfügung.
Die Unternehmen müssen für die Beantragung des Zuschuss zur Unternehmensberatung ihren Sitz oder Geschäftssitz in Niedersachsen haben.
Die Förderung des Landes Niedersachsen besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den dem Antragsteller in Rechnung gestellten Beratungskosten. Auf den Zuschuss des Landes Niedersachsen besteht kein Rechtsanspruch.
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