Bundeszuschuss zur Unternehmensberatung
Bei der Existenzgründungsberatung beträgt der Zuschuss 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,- €.
Bei allgemeinen Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach der Existenzgründung (= Existenzaufbauberatung) beträgt der Zuschuss 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,- €.
Bei den übrigen allgemeinen Beratungen für alle anderen Unternehmen
(= Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen) beträgt der Zuschuss 40% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,- €.
Je Unternehmen können innerhalb eines Zeitraumes von ca. 2 Jahren ab dem 17. Dezember 2004 insgesamt folgende Zuschüsse gewährt werden:
- für Existenzgründungsberatung (maximal eine) bis zu 1.500,- €
- für Existenzaufbauberatungen (maximal zwei) bis zu 3.000,- €
- für eine allgemeine Beratungen (maximal eine) bis zu 1.500,- €.
Förderfähig sind nur Unternehmensberatungen, die von selbstständigen, unabhängigen Unternehmensberatern durchgeführt werden, welche über die notwendige Zuverlässigkeit und Qualifikation verfügen. Unsere Unternehmensberater sind dort gelistet. Die Richtlinien erhalten Sie hier.
Aktuelle Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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