Gründungszuschuss ersetzt Ich-AG und Überbrückungsgeld
Der Gründungszuschuss zur Existenzgründung der Agentur für Arbeit hat ab August 2006 die bisherige Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgelöst.
Den neuen Gründungszuschuss erhalten nur noch Arbeitslose , die noch mindestens drei Monate Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 haben. Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 wird mit dem Fördergeld verrechnet. Empfänger von ALG II haben keinen Anspruch.
Anspruch auf den Zuschuss hat auch, wer vorher schon nebenberuflich selbstständig tätig war.
In den ersten neun Monaten umfasst die Förderung das monatliche Arbeitslosengeld 1 zuzügl. einer Pauschale von 300 Euro pro Monat. Die Tragfähigkeit der Existenzgründung soll vor Beginn der Förderung eingehend geprüft werden. Die persönliche Eignung ist Fördervoraussetzung. Nach 9 Monaten muss der Existenzgründer die Tragfähigkeit erneut nachweisen. Die Förderung für den zweiten Zeitraum von sechs Monaten (monatl. 300 Euro) liegt nach Prüfung der Förderungswürdigkeit im Ermessen der Arbeitsvermittler.
Außerdem wird die Tragfähigkeitprüfung der Existenzgründer künftig noch eingehender ausfallen als bisher. Hierunter fällt auch ein Nachweis der persönlichen Eignung von den Gründern.
Auch hier werden wir Ihnen dann kompetent und kostengünstig zur Seite stehen können.
Fachkundige Stellungnahme über Tragfähigkeit der Existenzgründung
Für die Gewährung des Gründungszuschusses (früher Ich-AG und Überbrückungsgeld) ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen. Diese fachkundige Stellungnahme können wir Ihnen schnell und kostengünstig ausstellen. Hierzu werden der Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau benötigt. Bei der betriebswirtschaftlichen Planung sind wir auch sehr gerne und zu einem moderaten Preis behilflich. Kontaktieren Sie uns!
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie unter www.gruendungszuschuss.de
<- zurück