Societät für Unternehmensberatung
BECKER SCHÜLLER & PARTNER
                                      [ beratende Volkswirte ]

AGB's

Gegenstand des Vertrages ist die Erfüllung des Auftrages nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch sachverständige Mitarbeiter, die entweder bei uns angestellt oder freiberuflich tätig und uns als qualifiziert und zuverlässig bekannt sind.

Wir verpflichten uns, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln. Wir sind durch Auftragserteilung berechtigt, uns bekannt werdende Daten des Auftraggebers unter Wahrung strengster Vertraulichkeit zu speichern.

Der Auftraggeber wird die zur Auftragserfüllung erforderlichen Tätigkeiten des Auftragnehmers bestmöglich unterstützen.

Soweit Urheberrechte aus Arbeitsergebnissen entstanden sind, behalten wir uns diese ausdrücklich vor.

Wir haften für Schäden, die sich aus der Durchführung eines Auftrages ergeben, einmal bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von € 50.000,--. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nachbesserungs- oder sonstige Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Auftraggeber den Mangel unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich und spezifiziert gerügt hat.

Wir haben einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht.

Das Honorar wird grundsätzlich mit Beendigung des Auftrages nach Aufforderung fällig. Wir sind jedoch berechtigt, abgrenzbare Teilleistungen nach deren Erbringung und vor Beendigung des Gesamtauftrages in Rechnung zu stellen.

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers und Absage der Beratung innerhalb von sieben Tagen vor dem vereinbarten Termin oder sonstiger von ihm zu vertretender Verhinderung der Auftragsdurchführung schuldet der Auftraggeber uns neben etwa entstandenen Honoraren für geleistete Beratungen eine pauschale Vergütung in Höhe eines Tageshonorares; unberührt bleiben Ansprüche der Unternehmensberatung auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

Gerichtsstand ist Siegburg.